Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch !!!

 

                                      Benutzung, Übernahme und Rückgabe des Wohnmobil

Das Wohnmobil ist mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Das Rauchen im Wohnmobil und Fahrerhaus ist strengstens verboten !!!Das Wohnmobil ist ein absolutes NICHTRAUCHERFAHRZEUG und wir möchten Sie bitten das es auch so bleibt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden am Wohnmobil wie auch für Gegenstände die abhanden kommen in voller Schadenshöhe. Der Verlust der Wagenpapiere, Zubehör und persönliche Gegenstände geht in voller Schadenshöhe zu Lasten des Mieters. Bei der Rückgabe des Wohnmobil ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Beschädigungen am Wohnmobil oder fehlendes, zerbrochenes, gestohlenes Material zu melden. Wird das Wohnmobil nicht pünktlich zurückgegeben, haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Übernahme und Rückgabe des Wohnmobil erfolgen zu den vereinbarten Zeiten........

Einen Tag vor Übergabe der Abreise kann ab 15 Uhr eine beliebige Zeit vereinbart werden. Vor der Übernahme sind die notwendigen Formalitäten zu erledigen und die Inventarliste zu prüfen. Es findet eine Einweisung in die Handhabung des Wohnmobil statt. Dauer ca. 45 Minuten. Einen Tag nach der Anreise muss das Wohnmobil spätestens bis 12 Uhr dem Vermieter übergeben werden.

Sollte das Wohnmobil aufgrund eines Unfalls oder eines nicht reparierbaren Motorschadens zu Ihren Urlaubstermin nicht fahrbereit sein, kommt der Vermieter für Ihren Urlaubsausfall nicht auf. Die Miete wird selbstverständlich zurückerstattet.

                                                                                   Haftung des Mieters

Die Vollkasko haftet nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und bei Schäden, die auf Selbstverschulden, Eigenverschulden einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe 3,25, Breite 2,30m und 2,60m mit Außenspiegel, Länge 7,00m und 7,50m mit Fahrradträger, Bodenfreiheit) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen. Ebenfalls haftet der Mieter in voller Schadenshöhe für alle von ihm zu vertretenen Schäden. Bei der Benutzung zu einem verbotenen Zweck, zum Beispiel unebene Wege etc. und im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe, durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Mietfahrzeugs sowie im Falle einer eigenmächtigen Vertragsverlängerung haftet der Mieter ebenfalls in voller Schadenshöhe für Schäden die entstanden sind. Hat sich der Mieter unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 StGB) oder seine weiteren Obliegenheiten dieser Bedingungen verletzt, so haftet er gleichfalls in voller Schadenshöhe.
                                         Haustiere                           

Haustiere sind auf Anfrage erlaubt. Der Mieter haftet jedoch für die Sauberkeit im Fahrzeug. Für alle erforderlichen Gegenstände zur Haltung des Tieres hat selbstverständlich der Mieter zu sorgen.

                                           Mindestalter des Mieters, Führerschein

Der Mieter bzw. der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg oder der Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht sein. Der Mieter haftet vollumfänglich dafür, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen und im Mietvertrag als Fahrer angegeben sind

                                                         Pannen, Unfälle und Verschleiß

Im Falle von Unfällen oder selbstverschuldete Schäden am Wohnmobil, ist der Mieter immer verpflichtet den Unfall Polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder eine Haftung gegenüber Dritten anerkennen, noch das Fahrzeug reparieren oder sonstige Kosten veranlassen, sofern nicht Gefahr im Verzuge ist. Ein Unfall berechtigt nicht zu einer Minderung des Mietpreises oder zu Schadensersatz, es sei denn, diese wurden grob fahrlässig oder schuldhaft vom Vermieter verursacht. Der Mieter reist auf eigene Gefahr. Es besteht weder eine Unfallversicherung noch eine Versicherung für Schäden oder Verlust am Reisegepäck. Erleidet der Mieter eine unverschuldete, vom Vermieter zu vertretende Panne und muss deshalb länger als 24 h festliegen (maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Vermieter benachrichtigt wurde), erstattet der Vermieter dem Mieter den über 24 h hinausgehenden Anteil der Mietkosten. Bei schuldhaft vom Mieter verursachten Schäden besteht kein Anspruch auf Entschädigung wegen dadurch nicht erbrachter Leistungen. Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, falls sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Der Mieter haftet mit 1000,-€ Selbstbeteiligung die er im Schadensfall an die Versicherung zu zahlen hat.

     

                                                       Zurückbehaltungsrecht

Der Mieter ist nicht berechtigt, das von ihm gemietete Fahrzeug wegen irgendwelcher umseitig oder streitiger Gegenansprüche zurückzuhalten.                                                                     

                                                                          Stornierungen

Der Mieter ist berechtigt 6 Wochen vor Antritt der Reise ohne Angaben von Gründen vom Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts werden folgende Stornierungskosten erhoben..........

Eintreffen des Rücktrittsbriefes mehr als 6 Wochen vor Beginn der Reise, 50% des Mietpreises. Eintreffen des Rücktrittsbriefes weniger als 6 Wochen vor Beginn der Reise, 80% des Mietpreises. Kann das Wohnmobil weitervermietet werden, wird eine pauschale Gebühr von 200,- € erhoben.

                                                                  Bezahlung

Nach schriftlichen Abschluss des Mietvertrags, wird eine Anzahlung von 30% des kompletten Mietpreis innerhalb 14 Tagen fällig. Wir bitten Sie den Restbetrag spätestens 14 Tage vor ihrer Abreise auf unser Konto zu überweisen.

                                                                                                     Kaution

Bei Wohnmobilübergabe ist dem Vermieter eine Kaution von 1000,- € zu hinterlegen. Diese dient zur Abdeckung von Schäden, die im oder am Fahrzeug entstehen oder die der Mieter Dritten gegenüber zu vertreten hat. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug und Zubehör nicht ausgehändigt. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Ist der Schadensfall höher als die 1000,-€ Kaution, so ist dies innerhalb 14 Tagen ab Datum des Kostenvoranschlag an dem Vermieter zu bezahlen.

                                                                     Versicherungsschäden

Zerkratzte Seitenwände, Fenster und andere Karosserieteile (verursacht z.B. durch überhängende Äste von Bäumen, Sträuchern oder anfahren von Verkehrs/Strassenschilder) sind keine Versicherungsschäden – diese trägt der Mieter stets in voller Höhe. Im Schadensfall von Mietern oft gehörte Aussagen wie beispielsweise:

„Der Campingplatzbetreiber ist schuld, der hätte seine Bäume zurückschneiden müssen…“ oder

„Wir mussten da durch, sonst hätten wir unseren reservierten Stellplatz nicht erreicht…“ oder

„Der Campingplatzbetreiber hat gesagt, beim Durchfahren passiert schon nichts...“

Kratzer am Wohnmobil sind kein natürlicher Verschleiß, was von manchen Mietern oft irrtümlich angenommen wird. Wir empfehlen Ihnen daher dringend:

Fahren Sie mit Ihrem gemieteten Wohnmobil niemals weiter, wenn Äste oder sonstige Hindernisse Ihr Wohnmobil wo auch immer berühren könnten. Teure Schäden am Mietfahrzeug - für welche Sie alleine haften - sind hierbei meist unausweichlich die Folge. Falls Sie Ihren Stellplatz anders nicht erreichen können, lassen Sie im Wege stehende Hindernisse von Dritten aus dem Weg räumen (bei Ästen etwa durch wegdrücken mit einem langen Besen) oder informieren Sie den Campingplatzbetreiber und fordern Sie diesen auf, die Hindernisse zu beseitigen. Falls dies alles nicht möglich ist, suchen Sie sich einen anderen und schadlos zu erreichenden Stellplatz. Auch vermeintlich geringe Schäden durch Kratzer, welche für manchen unbedachten Mieter womöglich völlig belanglos erscheinen, stellen bei einem hochwertigen Reisemobil regelmäßig einen immensen Wertverlust dar.

Bringen Sie das Mietfahrzeug bitte einfach wieder so zu uns zurück, wie Sie es auch von uns erhalten haben bzw. so, wie Sie es selbst auch erhalten möchten. Um beiderseitige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir um genaue Beachtung aller vorgenannten Hinweise. Wir bitten Sie daher eindringlich, stets alle aufgeführten Hinweise sowie Ihre Sorgfaltspflicht uneingeschränkt und ausnahmslos zu beachten. Auch die Straßenverkehrsordnung Ihres Reiselandes ist stets zu befolgen.

                                                         Endreinigungskosten

Es kommen keine Endreinigungskosten auf Sie zu. Wir bitten dennoch, dass Sie ihre Hilfsmittel wie Katheter, Beutel, Einlagen usw. selbst entsorgen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß, beste Erholung und allzeit gute Fahrt mit unserem Mietfahrzeug und hoffen, Sie werden viele schöne und unvergessliche Stunden damit verbringen.